Learn more about the legal framework in Germany.
Here you will find a comprehensive overview of relevant laws, regulations, and standards that must be observed when digitizing real estate in Germany.

Overview
This section explains the most important relevant legal principles in Germany.

Buildings Energy Act
The Buildings Energy Act (GEG), which has been in force since November 2020, combines the previous regulations on the energy efficiency of buildings. It combines the Energy Saving Ordinance (EnEV), the Energy Saving Act (EnEG), and the Renewable Energies Heat Act (EEWärmeG) into a uniform, redesigned legal framework.

German standardization
CEN and ISO are key organizations for international standardization. Together with national standards institutes (in Germany: DIN), CEN and ISO develop uniform technical standards for products, services, and processes.
CEN and ISO have also played a decisive role in the field of building digitization, developing numerous standards that ensure compatibility, transparency, and future-proofing. This forms the basis for innovative smart building solutions throughout Europe.
Law on energy conservation and the use of renewable energies for heating and cooling in buildings: Building Energy Act (GEG)
The aim of the GEG is to sustainably reduce the energy consumption of buildings and promote the use of renewable energies in order to make a decisive contribution to achieving climate protection goals. The law applies equally to new and existing buildings and sets clear requirements for energy efficiency and the proportion of renewable energies.
§ 71a Gebäudeautomation
“(1) Ein Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungsanlage oder der kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 Kilowatt muss bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 ausgerüstet werden. Satz 1 ist auch für ein Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung für eine Klimaanlage oder eine kombinierte Klima- und Lüftungsanlage von mehr als 290 Kilowatt anzuwenden.
(2) Zur Erfüllung der Anforderung nach Absatz 1 muss ein Nichtwohngebäude mit digitaler Energieüberwachungstechnik ausgestattet werden, mittels derer
- eine kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse der Verbräuche aller Hauptenergieträger sowie aller gebäudetechnischen Systeme durchgeführt werden kann,
- die erhobenen Daten über eine gängige und frei konfigurierbare Schnittstelle zugänglich gemacht werden, sodass Auswertungen firmen- und herstellerunabhängig erfolgen können,
- Anforderungswerte in Bezug auf die Energieeffizienz des Gebäudes aufgestellt werden können,
- Effizienzverluste von gebäudetechnischen Systemen erkannt werden können und
- die für die Einrichtung oder das gebäudetechnische Management zuständige Person über mögliche Verbesserungen der Energieeffizienz informiert werden kann.
Zusätzlich ist eine für das Gebäude-Energiemanagement zuständige Person oder ein Unternehmen zu benennen oder zu beauftragen, um in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess die Potenziale für einen energetisch optimierten Gebäudebetrieb zu analysieren und zu heben.
(3) Neben der Anforderung nach Absatz 2 muss ein zu errichtendes Nichtwohngebäude
- mit einem System für die Gebäudeautomatisierung entsprechend dem Automatisierungsgrad B nach der DIN V 18599-11: 2018-09 oder besser ausgestattet sein und
- ein technisches Inbetriebnahme-Management einschließlich der Einregelung der gebäudetechnischen Anlagen durchlaufen, um einen optimalen Betrieb zu gewährleisten.
Bei der Ausstattung des Systems für die Gebäudeautomatisierung nach Satz 1 Nummer 1 muss sichergestellt sein, dass dieses System die Kommunikation zwischen miteinander verbundenen gebäudetechnischen Systemen und anderen Anwendungen innerhalb des Gebäudes ermöglicht und gemeinsam mit anderen Typen gebäudetechnischer Systeme betrieben werden kann, auch bei unterschiedlichen herstellereigenen Technologien, Geräten und Herstellern. Das technische Inbetriebnahme-Management nach Satz 1 Nummer 2 muss mindestens den Zeitraum einer Heizperiode für Anlagen zur Wärmeerzeugung und mindestens eine Kühlperiode für Anlagen zur Kälteerzeugung erfassen.
(4) Sofern in einem bestehenden Nichtwohngebäude bereits ein System für die Gebäudeautomatisierung entsprechend dem Automatisierungsgrad B nach der DIN V 18599-11: 2018-09 oder besser eingesetzt wird, muss bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 die Kommunikation zwischen miteinander verbundenen gebäudetechnischen Systemen und anderen Anwendungen innerhalb des Gebäudes ermöglicht werden sowie sichergestellt werden, dass diese Systeme gemeinsam mit anderen Typen gebäudetechnischer Systeme betrieben werden können, auch bei unterschiedlichen herstellereigenen Technologien, Geräten und Herstellern.”
German standards
This section presents the most important relevant DIN standards for the digitization of buildings.
DIN 18599
DIN 18599 is the central standard for the energy assessment of buildings in Germany. It describes a uniform procedure for determining the energy requirements for heating, cooling, ventilation, lighting, and hot water. It also deals with building automation, among other things.
The standard plays an important role in the context of the Building Energy Act (GEG), as it forms the methodological basis for the energy performance certificate.
