Gesetzliche Rahmenbedingungen in Europa

In den einzelnen Nationalstaaten gelten individuelle Gesetze, Vorschriften und Normen, denen übergeordnete EU-Vorgaben zugrunde liegen. Wir stellen Ihnen die Wesentlichen davon vor.

Übersicht

In diesem Bereich werden die wichtigsten rechtlichen Grundlagen in Europa und den Nationalstaaten erläutert.

EPBD

Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) legt europaweit Mindeststandards für die Energieeffizienz von Gebäuden fest und ist ein zentrales Instrument der EU-Klimapolitik. Das Ziel besteht darin, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken, den CO₂-Ausstoß zu reduzieren und den Grundstein für einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 zu legen.

Internationale Standardisierung

CEN und ISO sind zentrale Organisationen für die internationale Standardisierung. Gemeinsam mit den nationalen Normungsinstituten entwickeln CEN und ISO einheitliche technische Standards für Produkte, Dienstleistungen und Prozesse.

Auch im Bereich der Digitalisierung von Gebäuden spielen CEN und ISO eine entscheidende Rolle und entwickeln zahlreiche Normen, welche für Kompatibilität, Transparenz und Zukunftssicherheit sorgen. Diese bilden die Grundlage für innovative Smart-Building-Lösungen in ganz Europa.

Regulatorik der Nationalstaaten

Wie sieht die Regulatorik in den jeweiligen Ländern aus? Welche Gesetze, Vorschriften und Normen gibt es jeweils zu beachten?

EU-Gebäuderichtlinie bzw. Energy Performance of Buildings Directive (EPBD)

Mit der aktuellsten Fassung der EU-Gebäuderichtlinie bzw. Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) aus dem Jahr 2024 fordert die EU einen Indikator, der die Intelligenzfähigkeit eines Gebäudes messen kann: den Smart Readiness Indicator (SRI). Mit Artikel 15 wird der SRI eingeführt und fordert alle Mitgliedstaaten bis Ende Juni 2026 auf diesen in nationalen Testphasen zu erproben und die Ergebnisse der Europäischen Kommission zu präsentieren.

Bei positiver Bewertung wird der SRI für große Nichtwohngebäude ab 290 kW Nennleistung verpflichtend.

Präambel (56)

Gründe

„Der Intelligenzfähigkeitsindikator sollte verwendet werden, um die Fähigkeit von Gebäuden zu messen, Informations- und Kommunikationstechnologien sowie elektronische Systeme zur Anpassung des Betriebs der Gebäude an den Bedarf der Bewohner und des Netzes sowie zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz und -leistung der Gebäude zu nutzen. Der Intelligenzfähigkeitsindikator sollte die Eigentümer und die Bewohner von Gebäuden auf die Vorteile der Nutzung der Gebäudeautomatisierung und elektronischen Überwachung gebäudetechnischer Systeme aufmerksam machen und sollte bei den Bewohnern Vertrauen im Hinblick auf die durch diese neuen erweiterten Funktionen tatsächlich erzielten Einsparungen schaffen. Der Intelligenzfähigkeitsindikator ist besonders vorteilhaft für große Gebäude mit hohem Energiebedarf. Für andere Gebäude sollte für die Mitgliedstaaten das System zur Bewertung der Intelligenzfähigkeit von Gebäuden optional sein.“

Artikel 15 (2)

„Bis zum 30. Juni 2026 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat auf der Grundlage der verfügbaren Ergebnisse der nationalen Testphasen und anderer einschlägiger Projekte einen Bericht über die Prüfung und Umsetzung des Intelligenzfähigkeitsindikators vor.

Die Kommission erlässt unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Berichts bis zum 30. Juni 2027 einen delegierten Rechtsakt gemäß Artikel 32 zur Ergänzung dieser Richtlinie, in dem die Anwendung des gemeinsamen Systems der Union zur Bewertung der Intelligenzfähigkeit von Gebäuden gemäß Anhang IV auf Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung für eine Heizungsanlage, eine Klimaanlage, eine kombinierte Raumheizungs- und Lüftungsanlage oder eine kombinierte Klima- und Lüftungsanlage von mehr als 290 kW vorgeschrieben wird.“

Artikel 15 (4)

„Sofern die Kommission den in Absatz 2 genannten delegierten Rechtsakt erlassen hat, erlässt sie bis zum 30. Juni 2027 einen Durchführungsrechtsakt, in dem die technischen Einzelheiten für die wirksame Umsetzung der Anwendung des in Absatz 2 genannten Systems auf Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung für Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen oder kombinierte Raumheizungs- und Lüftungsanlagen oder kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen von mehr als 290 kW festgelegt werden.“
[…]

Europäische Normen

Dieser Bereich stellt die wichtigsten relevanten Normen kurz dar.

EN ISO 52120

Diese Norm beschreibt die Funktionen der Gebäudeautomation und des technischen Gebäudemanagements zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Sie zeigt, welche Mindestanforderungen umgesetzt werden sollten, wie sich die Wirkung dieser Funktionen auf verschiedene Gebäudetypen einschätzen lässt und wie der Einfluss auf ein konkretes Gebäude detailliert bewertet werden kann.

EN 15232 

Die europäische Norm EN 15232 behandelt den Einfluss der Gebäudeautomation und des Gebäudemanagements auf die Energieeffizienz. Sie ist die Vorgängerversion der EN ISO 52120, die inzwischen zurückgezogen wurde.

EN ISO 52127

Diese Norm beschreibt, wie der Betrieb, die Überwachung, Warnungen, die Störungserkennung, Berichte und das Energiemanagement in einem Gebäude funktionieren. All dies dient dazu, die Energieeffizienz zu verbessern und dauerhaft zu sichern.

Gesetze und Normen der Nationalstaaten

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